SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel überarbeitet

Mundschutz
Mundschutz. Foto: Alexandra Koch/pixabay

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde aktualisiert und veröffentlicht.

Mit der Aktualisierung wurde

  • die Verwendung von medizinischem Mund-Nase-Schutz (statt wie bisher Mund-Nase-Bedeckung) aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel übernommen.
  • „Kurzzeitkontakte“ wurden als „die Summe aller entsprechenden Personenkontakte (…), die über den gesamten Tag 10 Minuten
    nicht übersteigt“ (z. B. kurze Begegnungen auf dem Flur), konkretisiert.
  • Bei der Verwendung von Warmlufttrocknern wurde eine Erleichterung erzielt.

Hinweis

Wie möchten darauf hinweisen, dass neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel befristet bis zum 30. Juni 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiter gilt.

Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks

Aktualisierte Arbeitsschutzregel