Info
Seien Sie die Person in Ihrem Unternehmen, die die Gasanlagenprüfung (GAP) durchführen kann. Damit Sie dazu berechtigt sind, benötigen Sie seit der Neuregelung am 01.04.2006 eine mindestens eintägige Grundschulung (GAP-Schulung).
Dieser Lehrgang wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung über die Fachkunde nach § 41a StVZO und Anlagen VIIId, XVII sowie XVIIa ab.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als GAP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als GAP-Verantwortlicher mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Inhalte
- rechtliche Grundlagen
- Technik der Gasanlagen
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Dokumentation und Qualitätssicherung
- Einbaubeschreibung von Gasanlagen
- Softwareerklärung und Justierung von Gasanlagen
- Abstimmung und Kalibrierung von Gasanlagen
- Datenblatt zur Fehlererkennung und Fehlersuche
Ziel
Seien Sie die Person in Ihrem Unternehmen, die die Gasanlagenprüfung (GAP) durchführen kann. Damit Sie dazu berechtigt sind, benötigen Sie seit der Neuregelung am 01.04.2006 eine mindestens eintägige Grundschulung (GAP-Schulung).
Dieser Lehrgang wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung über die Fachkunde nach § 41a StVZO und Anlagen VIIId, XVII sowie XVIIa ab.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als GAP-Prüfer ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als GAP-Prüfer mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Abschluss
Prüfung mit Zertifikat und Teilnahmebescheinigung TAK
Voraussetzung
grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik; letzte erfolgreiche Schulung vor Ablauf von 36 Monaten
12.09.2024 , Gasanlagenprüfung - Wiederholungsschulung (GAP)
Seminardauer
6 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelte Fort- und Weiterbildung:
155,00 €
Teilnehmer
Max. 16 Teilnehmer
Kursnummer
26988
Kurstyp
Vollzeit