Klimaanlagen im Kfz M1/M2/M3 - Erstschulung (Sachkundenachweis)

Info

Für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen benötigen Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) einen offiziellen Sachkundenachweis (Klimaschein). Dieser ist zwingend für die Wartung, Reparatur und das Befüllen vorgeschrieben. Die Schulungen umfassen den sicheren Umgang mit Kältemitteln (z.B. R134a, R1234yf, R744) sowie CO2-Klimaanlagen und -Wärmepumpen, gesetzliche Neuerungen und praktische Übungen.

Die Sachkundenachweise nach der alten Klima-Verordnung (VO (EG) Nr. 307/2008) behalten ihre Gültigkeit bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Auffrischungsschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 2024/573 sowie DVO EU 2025/1893 absolvieren, um auch nach diesem Termin weiter an PKW-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen. Spätestens nach sieben Jahren müssen die in den Sachkundeschulungen M1/M2/M3 erworbenen Kenntnisse aufgefrischt werden.

Mit bestandener Prüfung sind Sie berechtigt folgende Tätigkeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchzuführen:

  • Diagnose, Wartungsund Reparaturarbeiten
  • Dichtheitskontrollen sowie Rückgewinnung von Kältemitteln
  • Fachgerechter Umgang mit Klima-Servicegeräten und Kältemitteln

Die Lehrgangskosten beinhalten die Lehrgangsunterlagen, Pausenversorgung und TAK-Teilnahmezertifikate.

Inhalte

  • europäische und nationale Rechtsvorschriften
  • Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutz
  • Eigenschaften und sicherer Umgang mit relevanten Kältemitteln inkl. CO2/R744
  • Aufbau und Funktion von Klimaanlagen und Wärmepumpen inkl. CO2-Anlagen
  • Komponenten und Funktionsweise des Kältemittelkreislaufs inkl. CO2-Anlagen
  • Diagnose, Wartung und Reparatur
  • Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung von Kältemitteln
  • fachgerechter Einsatz von Klima-Servicegeräten inkl. CO2
  • praktische Durchführung typischer Servicearbeiten inkl. CO2
  • schriftliche Abschlussprüfung

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden die Sachkundebescheinigung M3 im Rahmen des anerkannten TAK-Schulungskonzepts.

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre
Grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik
Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)


03.02.2027 — 04.02.2027 , Klimaanlagen im Kfz M1/M2/M3 - Erstschulung (Sachkundenachweis)

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Seminardauer

12 Unterrichtseinheiten

Kosten

Entgelte Fort- und Weiterbildung:

425,00 €

Kursnummer

28038

Kurstyp

Vollzeit

Teilnehmer

Max. 12 Teilnehmer

Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs

Grit Berner
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Kfz-Technik/LBM
Telefon 0345 2999-431
gberner@hwkhalle.de

Veranstaltungsort

BTZ der Handwerkskammer Halle (Saale), Standort Halle-Osendorf
HWK 02.G 06

Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)


03.02.2027 — 04.02.2027 , Klimaanlagen im Kfz M1/M2/M3 - Erstschulung (Sachkundenachweis)

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12 Unterrichtseinheiten

Kosten

Entgelte Fort- und Weiterbildung:

425,00 €

Kursnummer

28038

Kurstyp

Vollzeit

Veranstaltungsort

BTZ der Handwerkskammer Halle (Saale), Standort Halle-Osendorf
HWK 02.G 06

Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)

Ansprechpartnerin

Grit Berner
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Kfz-Technik/LBM
Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)
Telefon 0345 2999-431
Fax 0345 7798-850
gberner@hwkhalle.de


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Teilnahmebedingungen

Fördermöglichkeiten

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Lageplan

Lageplan_BTZ_Standort-Halle-Osendorf


03.02.2027 — 04.02.2027
Klimaanlagen im Kfz M1/M2/M3 - Erstschulung (Sachkundenachweis)
Max. 12 Teilnehmer
Es gibt noch freie Plätze
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