Info
Für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen benötigen Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) einen offiziellen Sachkundenachweis (Klimaschein). Dieser ist zwingend für die Wartung, Reparatur und das Befüllen vorgeschrieben. Die Schulungen umfassen den sicheren Umgang mit Kältemitteln (z.B. R134a, R1234yf, R744) sowie CO2-Klimaanlagen und -Wärmepumpen, gesetzliche Neuerungen und praktische Übungen.
Die Sachkundenachweise nach der alten Klima-Verordnung (VO (EG) Nr. 307/2008) behalten ihre Gültigkeit bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Auffrischungsschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 2024/573 sowie DVO EU 2025/1893 absolvieren, um auch nach diesem Termin weiter an PKW-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen. Spätestens nach sieben Jahren müssen die in den Sachkundeschulungen M1/M2/M3 erworbenen Kenntnisse aufgefrischt werden.
Mit bestandener Prüfung sind Sie berechtigt folgende Tätigkeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchzuführen:
- Diagnose, Wartungsund Reparaturarbeiten
- Dichtheitskontrollen sowie Rückgewinnung von Kältemitteln
- Fachgerechter Umgang mit Klima-Servicegeräten und Kältemitteln
Die Lehrgangskosten beinhalten die Lehrgangsunterlagen, Pausenversorgung und TAK-Teilnahmezertifikate.
Inhalte
- europäische und nationale Rechtsvorschriften
- Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutz
- Eigenschaften und sicherer Umgang mit relevanten Kältemitteln inkl. CO2/R744
- Aufbau und Funktion von Klimaanlagen und Wärmepumpen inkl. CO2-Anlagen
- Komponenten und Funktionsweise des Kältemittelkreislaufs inkl. CO2-Anlagen
- Diagnose, Wartung und Reparatur
- Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung von Kältemitteln
- fachgerechter Einsatz von Klima-Servicegeräten inkl. CO2
- praktische Durchführung typischer Servicearbeiten inkl. CO2
- schriftliche Abschlussprüfung
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden die Sachkundebescheinigung M3 im Rahmen des anerkannten TAK-Schulungskonzepts.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik
Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)
03.02.2027 — 04.02.2027 , Klimaanlagen im Kfz M1/M2/M3 - Erstschulung (Sachkundenachweis)
Seminardauer
12 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelte Fort- und Weiterbildung:
425,00 €
Kursnummer
28038
Kurstyp
Vollzeit
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
Veranstaltungsort
03.02.2027 — 04.02.2027 , Klimaanlagen im Kfz M1/M2/M3 - Erstschulung (Sachkundenachweis)
Seminardauer
12 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelte Fort- und Weiterbildung:
425,00 €
Kursnummer
28038
Kurstyp
Vollzeit