Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093)

Info

In der Land- und Baumaschinentechnik werden zunehmend mehr Hochvolt-Systeme eingesetzt. Aus diesem Grund ist die Arbeitssicherheit sowie die Unfallverhütung an Hochvolt-Fahrzeugen sehr wichtig.

In diesem Lehrgang lernen Sie in Theorie und Praxis die Schutzmaßnahmen zur Gefahrenverhütung kennen. Darüber hinaus erlernen Sie, Hochvolt-Systeme spannungsfrei zu schalten. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erwerben Sie die Fachkunde, eigenständige Arbeiten an Hochvolt-Systemen durchzuführen. Außerdem werden Sie befähigt, Personen zu unterweisen, die unterstützende Tätigkeiten am Hochvolt-Fahrzeug duchführen sollen. Dies gilt zugleich für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial.

Inhalte

- Normen, Regeln und Vorschriften
- Gefahren erkennen und Schutzmaßnahmen umsetzen
- HV-Systeme spannungsfrei schalten
- Praxis an HV-Komponenten
- Unterweisung von Personen, die unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug durchführen
- Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik

Abschluss

Zertifikat "Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gem. DGUV Information 209-093) nach erfolgreich abgelegter Prüfung.

Das Zertifikat hat einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.

Voraussetzung

- Meister sowie Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischem Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im Bereich der Land- und Baumaschinentechnik
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis über Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“), diese muss im Betrieb vorliegen
- Nachweis über gesundheitliche Eignung, nach DGUV Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, diese muss im Betrieb vorliegen

Zudem muss sichergestellt sein, dass die zu qualifizierende Person keine gesundheitlichen Einschränkungen besitzt (z. B. Implantatträger(in), Epilepsie, ...), die zu Gefährdungen bei der Durchführung von Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten führen können (siehe auch § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Veranstalter

Handwerkskammer Halle (Saale)

Gräfestraße 24

06110 Halle (Saale)

Ansprechpartnerin

Grit Berner
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Kfz-Technik/LBM Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)
Telefon 0345 7798-731
Fax 0345 7798-850
gberner@hwkhalle.de


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Teilnahmebedingungen

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