Info
Zum betrieblichen Brandschutz ,laut Arbeitsschutzgesetz § 10, gehören, neben einer regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten, die Ausbildung und Benennung von Brandschutzhelfern. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten (5% der Beschäftigten) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Der Lehrgang ist für Personen, welche zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion bereits ausüben und nachgeschult werden sollen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch- chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methode des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A, B, C
- Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnungen
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
- Firmeninterne Bereiche werden individuell besprochen
- Feuerlöschübung (prkatische Unterweisung)
13.09.2024 , Schulung zum Brandschutzhelfer
gemäß ArbschG §10, DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten
Seminardauer
7 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelt Fortbildung USt:
315,35 €
Teilnehmer
Max. 15 Teilnehmer
Kursnummer
26943
Kurstyp
Vollzeit
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
13.09.2024 , Schulung zum Brandschutzhelfer
gemäß ArbschG §10, DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten