Soforthilfe kann beantragt werden

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat den Antrag für die Soforthilfe veröffentlicht. Anträge können ab sofort gestellt werden. Wer einen Antrag abgibt, muss zugleich ein zweites Dokument (Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihilfen) ausfüllen und mitabgeben.

Wir haben die Dokumente der Investitionsbank zusammengestellt.

Unsere Berater helfen Ihnen bei der Beantragung:

Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline: 0345 2999-221. Die Hotline ist von 08.00 bis 19.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und 08.00 bis 14.00 Uhr (Freitag) unter 0345 2999-221 erreichbar. 

Wie funktioniert die Soforthilfe?