Bestattungsgesetz Steinmetzhandwerk nicht stigmatisieren

Einige Passagen des geänderten Bestattungsgesetzes für Sachsen-Anhalt, das auf der kommenden Landtagssitzung debattiert werden soll, stehen in der Kritik der Handwerksunternehmen.

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Steinmetz. Foto: amh-online.de

Einige Passagen des geänderten Bestattungsgesetzes für Sachsen-Anhalt, das auf der kommenden Landtagssitzung debattiert werden soll, stehen in der Kritik der Handwerksunternehmen.

Der Landesinnungsmeister des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks in Sachsen-Anhalt Christian Zech kritisiert, dass sein Handwerk im Gesetzesentwurf mit Kinderarbeit in Verbindung gebracht wird. „Wir lehnen Kinderarbeit kategorisch ab. Aber ihr Verbot und deren Durchsetzung ist international eine staatliche Aufgabe und kann nicht weltweit von den Handwerksbetrieben wahrgenommen werden“, so Zech.

Ob die jetzt geplante verpflichtende Zertifizierung von Lieferanten tatsächlich Kinderarbeit beispielsweise in asiatischen Ländern verhindern kann, sei zu prüfen. Hier im Land stelle sie auf jeden Fall die Unternehmen vor neuen bürokratischen und finanziellen Aufwand. „Steinmetzbetriebe sind keine Lückenbüßer für fehlendes Durchsetzungsvermögen von Regierungen“, erklärt der Landesinnungsmeister.

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