Frau von Computer hört einer anderen Frau zu

Streitschlichtung

Die Handwerkskammer Halle (Saale) vermittelt in Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern (Streitschlichtung).

Auftraggeber in diesem Sinne können sowohl Endverbraucher als auch Unternehmen und öffentliche Stellen sein.

Streitschlichtungen werden ausschließlich auf schriftlichen Antrag unter ausführlicher Sachverhaltsdarstellung und Vorlage geeigneter Dokumente durchgeführt.

Für Streitschlichtungsverfahren erhebt die Handwerkskammer Halle (Saale) eine Gebühr vom Antragsteller. Nähere Informationen dazu finden Sie im Gebührenverzeichnis. Die Gebühr beträgt – je nach Aufwand – 50 bis 1.000 Euro. Das aktuelle Gebührenverzeichnis finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.

Ansprechpartnerin für Streitschlichtung
Daniela Kaschta
Sekretärin Geschäftsführung Telefon 0345 2999-105
dkaschta@hwkhalle.de

Antrag auf Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung

Streitschlichtung nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wichtiger Hinweis für Betreiber eines Online-Shops: Wer einen Online-Shop betreibt, muss ab wichtige Änderung beim Verbraucherstreitschlichtung beachten.

Nachdem der Bundestag Ende 2019 die Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) beschlossen hat, sind die neuen Regelungen am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Reform sieht vor, dass die bislang vom Bundesamt der Justiz befristet eingerichtete Universalschlichtungsstelle dauerhaft vom Bund geführt und finanziert wird.   Wie bisher sind Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern, die eine Webseite unterhalten und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorhalten, verpflichtet, Verbrauchern Auskunft darüber zu geben, ob sie bereit oder nicht bereit sind, im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung nach dem VSBG teilzunehmen. Die Information hat auf der Webseite und/oder in den AGB zu erfolgen. Infolge der Reform des VSBG erhält die für Handwerksbetriebe zuständige Streitschlichtungsstelle die neue Bezeichnung „Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.“.

Wer weiterhin die veraltete Bezeichnung verwendet, kann wegen Irreführung des Geschäftsverkehrs wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Deshalb sollte der Hinweis sehr zeitnah angepasst werden.

Bitte beachten Sie auch das Dokument Praxis Recht. Informationspflichten über Verbraucherstreitbeilegung.