Corona Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese wieder aktiviert.

Frau schnaubt ins Taschentuch
Gustavo Fring/pexels

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts hoher Infektionszahlen die Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung verlängert. Sie gilt bis zum 31. März 2023.

Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine einmalige Folgebescheinigung erhalten.