Telefonische Krankschreibung bis zum 31. März 2021 verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. März 2021 verlängert.

Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen.

Quelle: ZDH