26. März 2024LKW-Maut 2024
Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 wird die Bundesfernstraßenmaut auf den Bereich über 3,5 t bis unter 7,5 t tzGm ausgedehnt. Betriebe können sich für die Handwerkerausnahme, d.h. „mautbefreit“ eintragen. Informationen dazu hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengestellt.