12. Mai 2021Gerichtsurteil zu Werbung eines vermeintlichen Handwerksbetriebes
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Rostock ist es wettbewerbswidrig, dass ein Handwerker seine Leistungen ohne den Hinweis bewirbt, dass nicht er, sondern ein Subunternehmer diese erbringen soll (Beschluss v. 17.02.2021, Az. 2 U 11/20).