13. Dezember 2023Abgabe bei Einwegkunststoff
Ab 1. Januar 2024 sind Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, z.B. To-Go-Lebensmittelbehältern, zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds verpflichtet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu Leitlinien veröffentlicht, mit deren Hilfe Handwerksbetriebe prüfen können, ob sie betroffen sind.