2. Juli 2020Kundenlisten: Hinweis für Friseure und Kosmetiker
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Sachsen-Anhalt die siebte Eindämmungsverordnung, die u.a. Kontakteverbote aufhebt und stattdessen Empfehlungen ausspricht. Trotzdessen müssen Anwesenheitslisten, beispielsweise bei Friseuren, Kosmetikern und Fußpflegern, in ähnlicher …