Vereinfachter Antrag auf Steuererleichterung möglich

Unternehmen und Bürger, die von der Coronakrise betroffen sind, können in einem vereinfachten Verfahren die Anpassung ihrer Steuervorauszahlung, die Stundung von Steuerzahlungen oder auch einen Vollstreckungsaufschub bei ihrem Finanzamt beantragen. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt bietet dazu aktuell ein Antragsformular, damit derartige Anträge unkompliziert gestellt werden können. Aber auch formlose Anträge bleiben weiterhin möglich. Die Anträge können dem jeweils zuständigen Finanzamt sowohl per E-Mail als auch per Post oder Fax übersandt werden.

Das Finanzministerium bittet um Verständnis, wenn sich die Bearbeitung des jeweiligen Antrags aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl der Anträge verzögert oder das Finanzamt noch notwendige Rückfragen stellt. Die Anträge sollten deshalb nicht nur mit der Coronakrise begründet werden, sondern vor allem deren konkrete Auswirkung im jeweiligen Einzelfall schildern. Stundungsanträge sollten frühestens vier Wochen vor Fälligkeit der jeweiligen Zahlung beim Finanzamt gestellt werden, weil vorher eine Bearbeitung aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Für den allgemeinen Publikumsverkehr bleiben die Finanzämter in Sachsen-Anhalt weiterhin geschlossen.