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Vertragsrecht
Wir haben für Sie wichtige Informationen zum Vertragsrecht und zum öffentlichen Auftragswesen zusammengestellt.
Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge
Am 1. Januar 2018 trat ein umfangreich reformiertes Mängelhaftungs- und Bauvertragsrecht in Kraft. Handwerker bleiben nicht mehr auf den Kosten für Aus- und Einbau sitzen, wenn sie unwissentlich fehlerhafte Materialien eingebaut haben. Neuerungen betreffen auch den Verbraucherschutz: Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern müssen verbindliche Details (Baubeschreibung) und Fristen, beispielsweise den Fertigstellungstermin enthalten. Zudem können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen einen Hausbauvertrag widerrufen, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde.
Vertragsrecht: Wichtige Merkblätter und Musterblätter
Muster für Widerrufsbelehrungen und Merkblätter
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Übersicht Verbraucher-Widerrufsrechte
Hinweis
Das Rundschreiben Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich nur an Behörden und Einrichtungen, die der Aufsicht des BMWK unterstehen. Gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern bieten diese Hinweise jedoch profunde Argumentationshilfen.
Öffentliches Auftragswesen
Wir beantworten gern Fragen von Mitgliedern der Handwerkskammer Halle zum öffentlichen Auftragswesen (Vergaberecht/VOB, VOL) und zum Vertragsrecht.
Informationen über das öffentliche Auftragswesen erhalten Sie auch bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (ABSt). Hier erhalten Sie u. a. Auskünfte zu allen öffentlichen Ausschreibungen in Sachsen-Anhalt. Die ABSt bietet auch Seminare zum Vergaberecht an.