Warnung vor Formularfalle

Symbolbild Ausrufezeichen
Bild: Pixabay

Seit Mai 2020 versendet das amerikanische Unternehmen Digi Medien GmbH, 2701 Centerville Rd. New Castle Country, 19808 Wilmington, Delaware immer wieder „Trickformulare“ an Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz.

Diese Formulare geben vor, eine einfache Datenabfrage der Firmendaten zu beinhalten, sind aber tatsächlich Betrugsversuche.

Das Schreiben wirkt offiziell. Somit verleitet es leicht dazu, die Unterschrift zu setzen und somit das kostenpflichtige Abonnement abzuschließen. Ziel ist es, durch eine Unterschrift die Adressaten vertraglich zu binden.

Das Schreiben ist darauf angelegt, Unternehmen zu täuschen. Dies ist vor allem durch die gezielt täuschende Aufmachung des Formulars möglich. Das Kalkül: Der durchschnittlich aufmerksame Leser nimmt beim flüchtigen Lesen nur die prominent und fett gedruckten Auszüge wahr, so z.B. „Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen“.

Ein Überlesen der im kleingedruckten Fließtext befindlichen Preisklauseln, aus welchen sich ein zu zahlender Betrag von 899 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr ergibt, sofern man unterschreibt und zurückfaxt, ist daher regelmäßig zu erwarten. Die vertragliche Mindestlaufzeit von zwei Jahren hat zur Folge, dass man sich durch die Unterschrift zu einer Zahlung von über 2.000 Euro verpflichtet.

Wer ein solches Formular erhält, sollte es auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden. Der beste Weg mit einem solchen Schreiben zu verfahren, ist, es schlicht zu ignorieren. Denn es existiert keine Verpflichtung zur Rücksendung, auch wenn das Schreiben eine solche suggeriert.

Ein potenzielles Interesse an der Leistung ist unseres Erachtens unbegründet:

Der hier angepriesene Brancheneintrag Sachsen-Anhalt beinhaltet lediglich die Eintragung in ein Internetverzeichnis, welches die Firmendaten unter www.brancheneintrag.online vorhält. Allerdings hat dieses Format nahezu keine Reichweite und liefert keinesfalls ein Bild über die Marktsituation. Die Kosten sind demnach völlig übertrieben und stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung durch die Digi Medien GmbH.

Wer nun aber auf den Schwindel hereingefallen ist und aufgefordert wird zu zahlen, sollte den Vertrag schriftlich anfechten und juristischen Rat einholen. Für den Fall dass man bereits in Auseinandersetzungen mit Digi Medien oder der von ihr beauftragten Inkassounternehmen verwickelt ist, gibt es eine Reihe von Anwaltskanzleien, die sich auf den Registerschwindel spezialisiert haben und zudem online für Beratungen erreichbar sind, so z. B. unter www.ll-ip.com oder www.wbs-law.de.

Kammer berät Mitglieder in Rechtsfragen

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Dipl.-Jurist Andreas Dolge
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