Friseurin schneidet einem jungen die Haare

Meister im Friseurhandwerk

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Friseurhandwerk erwerben?

Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.

Friseurin macht eine Frisur

Im Meisterkurs des Friseurhandwerks vermitteln wir Ihnen alles rund um das Thema Haare: von den aktuellen Frisuren- und Colorationstrends, über die Hochsteckfrisuren bis hin zum Salonmanagement. Also die optimale Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung. 

Wir bieten Ihnen die Teile 1 bis 4 in Voll- und Teilzeit in Halle (Saale) an. 

Die vier Teile der Meisterausbildung

Meisterkurs Teil 1 und 2 in Halle 

Im Rahmen der Meisterschule im Friseurhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:

  • modische Herrenhaarschnitte und modische Herrenfrisuren
  • modische Damenhaarschnitte und modische Damenfrisuren
  • klassischer Herrenhaarschnitt und Bombage
  • Gestalten von Langhaarfrisuren
  • Einarbeitung von Haarersatz und Haarschmuck
  • Gestalten von festlichen Frisuren
  • Erarbeitung von Dauerwell- und Farbtechniken
  • Führen von Beratungs- und Verkaufsgesprächen
  • Salonmanagement
  • gestalterisch-technische Grundlagen
  • Hygienemaßnahmen


Grit Berner
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Kfz-Technik/LBM Telefon 0345 7798-731
gberner@hwkhalle.de



Meisterkurs Friseur (Teil 1 und 2 Vollzeit)

Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Möglichkeiten der Förderung

Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.



Aufstiegs-BAföG

Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 40%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 40%.

Weiterbildungsstipendium

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:

  • Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
  • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:

  • eine Gesellenprüfung als Friseur (oder damit verwandten Handwerk) abgelegt und bestanden hat
  • eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Friseurhandwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
  • einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
  • im Friseurhandwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war

Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.