ZDH empfiehlt: Stundungen beantragen

Damit die Handwerksbetriebe infolge der Coronakrise nicht zu starke Liquiditätseinbußen erleiden, sind schnelle und unbürokratische Hilfen notwendig. Vor diesem Hintergrund hat etwa die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angekündigt, die Stundung und Ratenzahlung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Betriebe der Bauwirtschaft zu erleichtern, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind.

BG BAU erleichtert Stundungsregelungen für Betriebe der Bauwirtschaft

Der ZDH hat sich gegenüber der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dafür eingesetzt, dass auch andere Berufsgenossenschaften nach dem Vorbild der BG Bau eine Stundung der Beiträge für die Betriebe erleichtern, die durch das Coronavirus finanziell besonders belastet sind. Die DGUV unterstützt das Anliegen und hat bereits entsprechende positive Rückmeldungen von weiteren Berufsgenossenschaften erhalten.

Der ZDH empfiehlt daher, den vom Corona-Virus finanziell besonders belasteten Betrieben bei Bedarf eine entsprechende Stundung der Beiträge bei ihrer Berufsgenossenschaft zu beantragen.