Neues Informationsblatt Kurzarbeitergeld im Baubereich

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der ZDH haben vor dem Hintergrund aktueller Probleme bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld im Bereich des Baugewerbes ein kurzes Informationsblatt für Betriebe mit Hinweisen für eine erfolgreiche Beantragung erstellt.

Kurzarbeitergeld

Derzeit sind viele Auftragsstornierungen im Bereich des klassischen Wohnungsbaus und Wirtschaftsbaus zu verzeichnen. Auch für die kommenden Monate ist die Auftragslage kritisch. So ist zu erwarten, dass der konjunkturelle Einbruch im Hochbau noch einige Zeit andauern und neben dem Bauhauptgewerbe zunehmend auch Teile des Ausbauhandwerks beeinträchtigt sein werden.

Um Kündigungen ihrer Fachkräfte zu verhindern, beantragen Handwerksbetriebe zur Überbrückung des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld. Leider haben Betriebe in der Vergangenheit zunehmend Ablehnungsbescheide der zuständigen Arbeitsagenturen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeldet. Da die Ablehnungsbescheide oft aufgrund ungeeigneter und unzureichender Formulierungen in den Anzeigen der Betriebe erfolgen, könnten diese Ablehnungen mit besseren Informationen für die Betriebe im Vorfeld der Anzeige zum Teil vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund haben die Bundesagentur für Arbeit und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein gemeinsames Informationsblatt erstellt, in dem die Anforderungen beim Ausfüllen der Anzeige zum Kurzarbeitergeld mit Blick auf die aktuelle Situation im Bau und Ausbau kurz dargelegt werden. Darüber hinaus konnte der ZDH im Austausch mit der Bundesagentur darauf hinwirken, dass ein individuelles Prüfgespräch der Arbeitsagentur mit dem antragstellenden Betrieb im Nachgang zur Anzeige wieder obligatorisch in jedem Fall durchgeführt wird, um Ablehnungen zu vermeiden.

Informationsblatt zum Download

Die Arbeitszeitverkürzung muss mit den Beschäftigten bzw. der Betriebsvertretung vereinbart worden sein. Dazu stellen wir eine Mustervereinbarung bereit: