Haareschneiden beim Friseur

Friseurprojekt

Die Handwerkskammer Halle bietet Friseuren ein Projekt zum Thema Arbeitssicherheit an.

Betriebsbegehungen sind wesentliche Grundlage der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung eines Betriebes und seiner Beschäftigten. Unabhängig von Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl wird die Durchführung von Begehungen in mehreren Gesetzen und Verordnungen gefordert (z.B. Arbeitssicherheitsgesetz §6, Betriebsverfassungsgesetz). Voraussetzung für die Begehung ist die Erstellung der Gefährdungsanalyse. Fehlt sie ganz oder ist erkennbar ungeeignet, kann dies im Schadenfall erhebliche finanzielle und/oder rechtliche Konsequenzen auslösen.

Downloads

Sie finden hier Mustervorlagen der Gefährdungsanalysen für das Friseur- und Kosmetikhandwerk sowie zusätzlich die Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2. Unterstützend finden Sie zwei Arbeitsblätter zur Erstellung Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung. Bitte beachten Sie, dass diese für jede Filiale erstellt werden muss. Ist dies erledigt, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Begehung mit Christian Metzner, unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gefährdungsbeurteilung Corona für das Friseurhandwerk (Stand: August 2021)
Gefährdungsanalyse Friseur (Stand: Januar 2021)
Gefährdungsanalyse Kosmetik (Stand: Januar 2021)
Arbeitsblatt 1 der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Deckblatt)
Arbeitsblatt 3 der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen und Maßnahmen)

Quelle für die Arbeitsblätter: BGW


Katrin Leistner
Sekretärin Betriebsberatung und Bildung Telefon 0345 2999-221
kleistner@hwkhalle.de