Mechatroniker für Kältetechnik bei der Arbeit

Ausbildungsförderung

Auszubildende können einen Zuschuss zu ihren Fahrtkosten beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Wer erhält einen Zuschuss?

Auszubildende mit Wohnort in Sachsen-Anhalt, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt abgeschlossen haben und eine Berufsschule außerhalb ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt besuchen müssen.

Was muss ich machen, um den Zuschuss zu erhalten?

Das Antragsformular mit

  • dem Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Berufsschulunterricht und
  • der Bestätigung der Unterbringung

muss eingereicht werden.

ACHTUNG: Auszubildende, die nicht übernachten, erhalten nur im 1. Ausbildungsjahr einen Zuschuss zu den
Fahrtkosten.

Wie viel Zuschuss erhalte ich?

Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrag. Dieser setzt sich aus einem Teilbetrag für die auswärtige Unterkunft und einem Teilbetrag für die Fahrtkosten zusammen.

  • für auswärtige Unterkunft in Sachsen-Anhalt: pauschal 45 Euro pro Schulwoche
  • für auswärtige Unterkunft außerhalb Sachsen-Anhalts: pauschal 70 Euro pro Schulwoche
  • für die Fahrtkosten: pauschal 20 Euro pro Schulwoche

Wo wird der Antrag gestellt?

Bewilligungsbehörde ist das Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt

Landesschulamt
Referat 12
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Ansprechpartnerin: Frau Raiser, Tel: 0345-5141973

Fristen zur Antragstellung

Die Anträge sind für ein Schuljahr jeweils nach Ablauf eines Beschulungsblockes oder spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Schuljahres einzureichen.

WICHTIG: Dem schriftlichen Antrag (Anlage 1) sind die Bestätigung der Schule über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht (Anlage 2) und der Nachweis der Unterbringung (Anlage 3) beizufügen.