Dachdecker dämmt ein Dach

Meister im Dachdeckerhandwerk

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Dachdecker-Handwerk erwerben?

Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.

Zwei Dachdecker arbeiten auf dem Dach eines Hauses

Unsere mehr als 25-jährige Erfahrung in der Ausbildung der Dachdeckermeister ermöglicht eine optimale Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung. Traditionelle Handwerkstechniken werden von sehr erfahrenen Dozenten gelehrt, auch aktuelle Normen und Regeln sowie der organisierte Aufbau Ihrer eigenen Dachdeckerfirma.

Wir bieten Ihnen die Teile 1 bis 2 (Teilzeit) in Stedten sowie die Teile 3 und 4 in Voll- und Teilzeit an den Standorten in Halle und Stedten an.

    Die vier Teile der Meisterausbildung

    Meisterkurs Teil 1 und 2 in Stedten (Teilzeit)

    Im Rahmen der Meisterschule im Dachdeckerhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:

    • Dachziegel- und Dachsteindeckung
    • Schieferdeckung
    • Außenwandbekleidung
    • Flachdachabdichtung
    • Metallarbeiten
    • Dachstuhlarbeiten
    • Konstruktionslehre, Dachentwässerung
    • Dachdeckung und -abdichtung mit verschiedenen Werkstoffen
    • Fachzeichnen, Fachrechnen, Bauphysik
    • Baustatik, Festigkeitslehre, Werkstoffkunde
    • Normen, Regeln, Gesetze
    • Photovoltaik- und Solaranlagen, Blitzschutz, Gerüstbau
    • Aufragsbeschaffung und -abwicklung, Angebotserstellung
    • Betriebsführung, Kostenrechnung

    Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)

    Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:

    • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
    • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
    • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

    Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)

    Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:

    • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
    • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
    • Ausbildung durchführen
    • Ausbildung abschließen

    Möglichkeiten der Förderung

    Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.



    Aufstiegs-BAföG

    Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

    Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.

    Weiterbildungsstipendium

    Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:

    • Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
    • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
    • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

    Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung

    Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:

    • eine Gesellenprüfung als Dachdecker (oder damit verwandten Handwerk) abgelegt und bestanden hat
    • eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Dachdeckerhandwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
    • einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
    • im Dachdeckerhandwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war

    Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.