SHK-Meister prüft die Leitungen

Meister im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk erwerben?

Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.

SHK-Meister prüft die Leitungen

Im Meisterkurs im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk werden Sie sich mit Themenschwerpunkten wie der Sicherheits- und Instandhaltungstechnik, der Auftragsabwicklung oder auch der Fachpraxis beschäftigen. Also die optimale Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung.

Wir bieten Ihnen die Teile 1 und 2 in Voll- und Teilzeit am Standort in Stedten und die Teile 3 und 4 in Voll- und Teilzeit an den Standorten Halle (Saale) und Stedten an.

Die vier Teile der Meisterausbildung

Meisterkurs Teil 1 und 2 in Stedten (Voll- und Teilzeit)

Im Rahmen der Meisterschule im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:

  • Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
    Gas- und Abgasanlagen, Sicherheitsarmaturen, Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen, Entwässerungsanlagen
  • Anlagentechnik
    Werkstoffkunde/Fügetechniken, Heizungsanlagen, Gasanlagen, Trinkwasser-Nichttrinkwasseranlagen, Entwässerungsanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Trinkwassererwärmungsanlagen, regenerative Energietechniken, Elektrotechnik, Energie- und Feuerungstechnik, System-Steuerungs-Regeltechnik, Flüssiggasanlagen, Projektierung Gesamtanlagen
  • Auftragsabwicklung
    EDV-Projektierung, Vor- und Nachkalkulation, Angebotserstellung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation 
    Ermittlung betrieblicher Kosten, Personalentwicklungskonzepte, Führungskonzepte, Marketingmaßnahmen, Betriebliches Qualitätsmanagement
  • Fachpraxis
    EDV-Projektierung, Stahlrohrverarbeitung, Sanitärobjektmontage, Heizkesseleinstellung, Gasgeräteeinstellung

Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Möglichkeiten der Förderung

Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.



Aufstiegs-BAföG

Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.

Weiterbildungsstipendium

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:

  • Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
  • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:

  • eine Gesellenprüfung als Installateur und Heizungsbauer (oder damit verwandten Handwerk) abgelegt und bestanden hat
  • eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im SHK-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
  • einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
  • im SHK-Handwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war

Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.