Tischler in seiner Werkstatt arbeitet an einem Holzstück und lächelt in die Kamera

Meister im Tischlerhandwerk

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Tischlerhandwerk erwerben?

Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.

Nächster Meistervorbereitungslehrgang (Teil 1 und 2):
Vollzeit-Meisterkurs ab 19. August 2024



Tischler in seiner Werkstatt arbeitet an einem Holzstück und lächelt in die Kamera

Von der Produktentwicklung bis zur Montageleistung – wir bereiten Sie mit dem Meisterkurs für Tischler optimal auf die Meisterprüfung vor.

Wir bieten Ihnen die Teile 1 bis 4 in Teilzeit in Halle (Saale) und Stedten an. 

Die vier Teile der Meisterausbildung

Meisterkurs Teil 1 und 2 in Stedten (Vollzeit)

Im Rahmen der Meisterschule im Tischlerhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:

  • Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik 
    Fertigungskonzept und Umsetzungsmöglichkeiten, Grundlagen der Gestaltung, Entwurfs- und Zeichentechnik, Produktentwicklung, Anforderungen an Konstruktionen
  • Montage und Instandhaltung
    Monatage-Ablaufplanung, Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik, Überwachung und Endabnahme, Instandhaltung, Koordination von Montageleistungen, Montagetechniken, objektbezogene Schutzmaßnahmen, Schließ- und Schutzsysteme
  • Auftragsabwicklung 
    Auftragsbeschaffung, Angebotserstellung, Arbeitsplanung, Regelwerke, Material- und Betriebsmitteleinsatz, Fertigungsunterlagen, Vergabe von Unteraufträgen, Technikeinsatz, Datenermittlung und Kalkulation, Umgang mit Produkten
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation 
    Ermittlung der Betriebskosten, Betriebliche Kostenstruktur sowie Kennzahlen, Marketing und Konzepte für den Umgang mit Kunden, Qualitätsmanagement, Personalwirtschaft, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Planung der Betriebsstätte und der Logistikprozesse, Kooperationen

Kay Franz
Fachbereichsleiter Baugewerke Telefon 034774 413-41
kfranz@hwkhalle.de



Meisterkurs Tischler (Teil 1 und 2 Vollzeit)

Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Möglichkeiten der Förderung

Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.



Aufstiegs-BAföG

Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.

Weiterbildungsstipendium

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:

  • Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
  • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:

  • eine Gesellenprüfung als Tischler (oder damit verwandten Handwerk) abgelegt und bestanden hat
  • eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Tischlerhandwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
  • einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
  • im Tischlerhandwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war

Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.